AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Textilreiniger-, Wäscher- und Färbergewerbe

1. Preis laut Tarif

2. Ausführung

Die zum Waschen, Chemischreinigen, Färben, Bügeln, Spannen usw. übernommenen Gegenstände werden fachgemäß und mit großer Sorgfalt bearbeitet.
Die Art der Behandlung bleibt der fachmännischen Beurteilung des Unternehmens überlassen. Hat der Unternehmer den Kunden individuell zusätzlich zu dein allgemeinen in Punkt 3 aufgezählten Beschädigungsgefahren, insbesondere auf die Gefahr bestimmter Schäden bei bearbeitung der übernommen Gegenstände hingewisen und die Befreiung von der Haftung der Schäden der Bearbeitung vereinbart und sich dies schriftlich bestätigen lassen, so wird er von der Haftung für die Beschädigung frei.
Dies trifft insbesondere auf eine fehlende Pflegekennzeichnung zu.

3. Sorgfalt

Auch bei größter Sorgfalt und fachgemäßer Bearbeitung der Gegenstände kann es zu Beschädidungen kommen, an denen dem Unternehmer kein Verschulden und damit auch keine Schadenshaftung trifft.

Dies gilt insbesondere:

a) für Mängel der bearbeiteten Gegenstände, die erst während der Bearbeitung hervorkommen und in der Beschaffenheit der Gegenstände begründet sind, wie ungenügende Echtheit der Farbe u. dgl.

b) für Einlaufen von Gegenständen, sofern keine Faserschädigung eingetreten ist

c) für das Hervorkommen von Flecken und das Auflösen geklebter Stellen

e) für Beschädigungen oder Eingehen von Kragen und Manschetten bei Hemden und Blusen, welche aus nicht wäschegereichtem Material hergestellt sind

f) für Knöpfe, Schnallen, Reißverschlüsse und ähnliches Zubehör aus nicht reinigungsbeständigem Material

g) für das Reissen von zu dünn geschliffenem Leder

h) für das Hervortreten von insbesondere kaschierten Vernarbungen und Verletzungen des Leders

i) für Einsprung und Faltenbildung durch Überspannung des Leders

4. Färben:

Beim Färben werden Kundenwünsche nach Art der Ausführung nach Möglichkeit berücksichtigt. Für völlige Übereinstimmung mi tden Farbmustern kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.

5. Liefertermin:

Schadenersatzansprüche aus dem Verlust können erst dann gestellt werden, wenn die Lieferfrist um mehr als 5 Wochen überschritten wird. Nur für Schäden am Reinigungsgut wird gehaftet. Für darüber hinausgehende Schäden (Folgeschäden) wird nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz gehaftet.

6. Reklamationsfrist:

Allfällige Beanstandungen sollen im eigenen Interesse ehest bzw. vor Entfernung des Merkzeichens, jedenfalls bevor der betreffende
Gegenstand getragen oder bearbeitet wurde, geltend gemacht werden.

7. Schadenersatz bei Verlust oder Beschädigung *):

Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung wird bei Vorliegen eines Anschaffungspreisbeleges der gemeine Wert des Gegenstandes im Zustand der Übergabe vergütet, wobei jeweils vom Neuwert für das 1. Jahr 30% für das 2. Jahr weitere 20% für das 3. Jahr weitere 10% und für
das 4. Jahr weitere 10% abgesetzt werden. Ab dem 5. Jahr werden aus Kulanzgründen keine weiteren Abzüge berechnet. Sofern kein
Anschaffungspreisbeleg vorgelegt werden kann, sind Zeitpunkt des Kaufes und Verkaufsfirma bekannt zu geben.

Der Gegenstand geht ins Eigentum des Unternehmens über.

8. Abholung:

Die übernommenen Waren sind spätestens innerhalb von 6 Monaten, gerechnet vom Tag der Übernahme, abzuholen. Bei Nichtabholen der Ware ist der Unternehmer berechtigt, diese nach 6 Monaten zu vewerten und den Erlös mit Putzlohn und Lagerungskosten (laut Aushang/Preisliste) aufzurechnen.

9. Übergabe:

Die Übergabe der Ware erfolgt nur gegen Rückgabe des Übernahmescheines und erfolgter Bezahlung. Kann der Übernahmeschein nicht
vorgelegt werden, wird die Ware nur gegen Ausweisleistung ausgefolgt.

Wien, 1. Juli 2001

*) Pkt. 7 der AGB wurde dem Kartellgericht als unverbindliche Verbandsempfehlung angezeigt.

Der Kunde hat diese im Geschäftslokal ersichtlich gemachten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und
erklärt sich mit der Entgegennahme des Übernahmescheines mit ihnen einverstanden, und zwar auch namens anderer Personen, für die er
die Ware zur Bearbeitung übergibt. In diesen Geschäftsbedingungen der Bundesinnung sind die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetztes berücksichtigt.

Kontakt

Schnellwäscherei Bage GmbH
Donaufelder Straße 16
1210 Wien
Telefon: +43 (1) 259 21 34
Fax: +43 (1) 259 21 34 – 30
office@schnellwaescherei.at

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Montag - Freitag: 08:00 - 18:00h
Samstag: 09:00 - 12:00h